Aktuell
Personalausweise/ Reisepässe
Alle Antragsteller, die bis zum 09.07.2010 einen Personalausweis beantragt haben, können diesen auf dem Bürgermeisteramt, Zimmer 1, unter Vorlage Ihres alten Ausweises bzw. vorläufigen Ausweises abholen.
Alle Antragsteller, die bis zum 13.07.2010 einen Reisepass beantragt haben, können diesen auf dem Bürgermeisteramt, Zimmer 1, unter Vorlage Ihres alten Passes bzw. vorläufigen Passes abholen.
Sulzburg will mit Ballrechten-Dottingen zusammenarbeiten
In der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung fasste der Gemeinderat den Beschluss, künftig mit der Nachbargemeinde Ballrechten-Dottingen in vielerlei Hinsicht enger zusammen zu arbeiten. In den vergangenen Monaten fanden viele Gespräche zwischen der Verwaltung der Gemeinde Ballrechten-Dottingen und der Stadt Sulzburg statt. Des weiteren gab es auch zwei gemeinsame Sitzungen der Gemeinderäte. Anlass für die Aufnahme dieser intensiven Gespräche war der Wunsch der Gemeinde Ballrechten-Dottingen auf Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes mit 1200 qm Verkaufsfläche. Nach dem klar war, dass die Ansiedlung dieses Marktes nur mit Zustimmung des Gemeinderates der Stadt Sulzburg möglich ist, hat die Gemeinde Ballrechten-Dottingen mit der Verwaltung, dem Bürgermeister und dem Gemeinderat Kontakt aufgenommen um ihr Ansinnen vorzustellen. Viele Diskussionen über dieses Projekt sind in Sulzburg in den vergangenen Monaten geführt worden, Vor- und Nachteile wurden sehr intensiv aufgearbeitet und diskutiert. Auch die Gewerbetreibenden wurden in die Diskussionen und Sitzungen einbezogen. An vielerlei Stellen wurden die unterschiedlichsten Argumente sehr intensiv ausgetauscht. Letztendlich hat auch der Gemeinderat noch einmal nahezu drei Stunden diese Thematik erörtert. Fast jeder Gemeinderat hat in persönlichen Erklärungen und Wortmeldungen seine Meinung und damit auch seine Entscheidung begründet. Letztendlich wurde mit einem Abstimmungsergebnis von 8 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen eine gemeinsame Erklärung verabschiedet, die wie folgt lautet:
G e m e i n s a m e E r k l ä r u n g
Die Gemeinden Ballrechten-Dottingen und Sulzburg wollen auf interkommunaler Ebene künftig Aufgaben gemeinsam erledigen. Diese Zusammenarbeit ist insbesondere auf folgenden Gebieten vorgesehen:
- Bauhof
- Forstbetrieb
- Feuerwehrorganisation
- Erledigung von Verwaltungsaufgaben
-
Bauleitplanung für einen gemeinsamen Lebensmittelmarkt, wobei dabei Einvernehmen besteht über
- Mitbestimmung der Stadt Sulzburg bei den Eckdaten der Bauleitplanung (insbesondere Art und Maß der baulichen Nutzung, ökologische Ausgleichsmaßnahmen)
- Angebot an die örtlichen Geschäfte auf Zulieferung ihrer eigenen Waren
- Sicherung des Bestands des Lebensmittelmarkts am Marktplatz in Sulzburg durch eine Verknüpfung mit dem Markt in Ballrechten-Dottingen
- Beteiligung der Stadt Sulzburg am entstehenden Gewerbesteueraufkommen
Die Aufzählung dieser Arbeitsfelder kann nicht abschließend sein. Es ist möglich, dass im Laufe der Projektarbeit weitere Tätigkeitsfelder hinzugefügt werden.
Um diese Projekte voranzubringen, wird eine „Arbeitsgruppe Interkommunale Zusammenarbeit“ gebildet.
Mit diesem Beschluss wurde der Beginn einer umfangreichen Zusammenarbeit besiegelt, die nunmehr in den nächsten Wochen mit Leben erfüllt werden soll. Die Verwaltungen beider Gemeinden werden zusammen mit dem zu bildenden Ausschuss Vorschläge unterbreiten, wie die konkrete Ausgestaltung der Zusammenarbeit aussehen wird. Für beide Gemeinden verspricht diese Zusammenarbeit ein wichtiger Meilenstein ihrer künftigen Entwicklung zu werden.
Entscheidung über die Hauptschule gefallen
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vergangene Woche befasste sich der Gemeinderat nicht nur mit dem Thema der interkommunalen Zusammenarbeit, sondern auch mit dem Standort der Hauptschule in unserer Gemeinde.
Nach der von über 70 Zuhörern besuchten Beratung über die interkommunale Zusammenarbeit und hier insbesondere über den Lebensmittelmarkt verfolgten noch rund 30 Zuhörer die anschließende Diskussion über den Hauptschulstandort Sulzburg.
Dazu wurde von der Verwaltung in einer Beratungsvorlage dargelegt, dass zum Ende vergangenen Jahres Informationsabende zum Thema Werkrealschule stattgefunden haben, die aber nur teilweise gut besucht waren. Dabei wurde aufgezeigt, dass die rückläufigen Kinderzahlen in unserem Ort letztendlich auch zu rückläufigen Schülerzahlen an der Grundschule und in der Konsequenz auch am eigenen Hauptschulstandort führen.
Auch im kommenden Schuljahr 2010/2011 wird die erste Grundschulklasse mit 22 Kindern einzügig sein. Und in kommenden Jahren ist hier nicht mit starkem Zuwachs an Schülerzahlen zu rechnen, so dass man sich im Gemeinderat und der Verwaltung mit der Zukunft des eigenen Hauptschulstandorts befasste.
Nach den jetzigen Schülerzahlen hat die augenblickliche 5. Klasse eine Stärke von 12 Schülern, wobei davon lediglich 3 Schüler aus der eigenen Gemeinde stammen. Die „neue“ 5. Klasse ab Herbst 2010 wird nach heutigen Erkenntnissen noch 8 Schüler haben, wobei 3 Kinder von hier sind. Diese geringen Schülerzahlen haben zur Folge, dass ab dem kommenden Schuljahr 2010/2011 die beiden Klassen 5 und 6 gemeinsam unterrichtet werden müssen. Für den Schulbetrieb hat dies zur Konsequenz, dass aufgrund der sinkenden Schülerzahlen natürlich auch die Zuweisung von Lehrern für die Unterrichtsstunden zurückgehen wird. Es wird also auch für engagierte Lehrer immer schwieriger, den Schülern das notwendige Rüstzeug für ihre Ausbildung und das künftige Leben auf den Weg mitzugeben. Diese Entwicklung wird sich auch in den künftigen Schuljahren fortsetzen. Es ist zu befürchten, dass vor diesem Hintergrund die Bildungschancen für Kinder aus unserer Gemeinde möglicherweise beeinträchtigt sind.
Im Gemeinderat hat man sich in den zurückliegenden Wochen und Monaten bei unterschiedlichen Anlässen immer wieder Gedanken darüber gemacht, ob und wie unsere Hauptschule in eine gute Zukunft geführt werden kann. Die Entwicklung der Anmeldungen durch die Eltern bei den umliegenden Schulen zeigt jedoch, dass diese Entscheidung mehr oder weniger durch diese Anmeldungen bereits getroffen wurde. Deshalb musste sich der Gemeinderat jetzt damit befassen, ob die Hauptschule in unserer Stadt noch erhalten werden kann. Mit Blick auf die Schülerzahlen und die zwischenzeitlich eingetretene tatsächliche Entwicklung konnte diese Frage nur negativ beantwortet werden.
Wie von der Verwaltung erläutert wurde, trifft diese für die Hauptschule schlechte Nachricht jedoch nicht nur für Sulzburg zu: Viele andere Orte in der Umgebung stehen vor ähnlichen Entscheidungen oder haben sie bereits getroffen. Das neue Bildungskonzept mit der Einführung der zweizügigen Werkrealschule bietet unseren Hauptschülern neue Chancen – allerdings leider nicht am Standort Sulzburg.
Von allen Gemeinderäten und auch vom Bürgermeister wurde diese Entwicklung der jüngsten Vergangenheit bedauert – mit dem Wissen um die aktuellen Schülerzahlen bleibe jedoch keine andere Wahl, als den Hauptschulstandort Sulzburg zu schließen. Damit eine gewisse Übergangszeit gewährleistet ist wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, die Umsetzung nicht sofort vorzunehmen, sondern erst mit dem Ende des kommenden Schuljahres, das heißt zu den Sommerferien 2011, wirksam werden zu lassen.
Sodann hat der Gemeinderat schweren Herzens beschlossen, mit Blick auf die rückläufigen Schülerzahlen an der Hauptschule und die damit verbundenen langfristig schlechteren Bildungsaussichten für Hauptschüler unserer Ernst-Leitz-Schule, den Hauptschulstandort Sulzburg zu schließen. Dies soll zum Ende des Schuljahres 2010/2011, das bedeutet zu den Sommerferien 2011, erfolgen. Der Beschluss wurde bei einer Stimmenthaltung gefasst.
Neues Feuerwehrfahrzeug kann bestellt werden – Finanzierung nur durch Anhebung der Grundsteuer möglich
Neben interkommunaler Zusammenarbeit und Hauptschule war das Thema „Beschaffung Feuerwehrfahrzeug“ ein weiterer wichtiger Tagesordnungspunkt der letzten Gemeinderatssitzung. Zahlreiche Feuerwehrleute waren gekommen, um nicht nur dieses Thema der öffentlichen Gemeinderatssitzung zu verfolgen.
Bei der Feuerwehr ist es notwendig, für den bereits vor Jahren ausgemusterten Magyrus-Lkw eine Ersatzbeschaffung durchzuführen. Das alte Fahrzeug war nicht mehr fahrtauglich und hatte weit über 40 Jahre auf dem Buckel.
In mehreren Sitzungen bereits im vorvergangenen Jahr hatte sich der Feuerwehrausschuss mit diesem Thema befasst. Dabei wurde auch enger Kontakt mit den Nachbarfeuerwehren gesucht, damit insbesondere die Beladung eines solchen Fahrzeugs miteinander abgestimmt wird, so dass man sich untereinander aushelfen kann und nicht jede Feuerwehr eine umfassende Beschaffung mit dem entsprechend hohen Finanzaufwand durchführen muss.
Wegen dieser Ersatzbeschaffung für die Freiwillige Feuerwehr wurden im Haushaltsplan 2009 der Stadt Sulzburg entsprechende Mittel veranschlagt. Im Sommer 2009 wurden die Fachfördermittel mit 38.000 Euro bewilligt, ebenso ein Zuschuss aus dem Ausgleichstock. Dieser fiel jedoch wesentlich niedriger aus als erwartet, weil durch das im Frühjahr 2009 von der Bundesregierung gestartete Konjunkturprogramm Finanzmittel gebunden wurden. Bekanntlich hat auch die Stadt Sulzburg aus diesem Programm für die Sanierung der Heizung in der Schule in Laufen eine Fachförderung und eine gute Förderung aus dem Ausgleichstock erhalten, so dass derzeit dort die marode Heizungsanlage erneuert werden kann.
Der Feuerwehr wurde im Herbst 2009 mitgeteilt, dass nicht der ursprünglich veranschlagte Betrag zur Verfügung steht, sondern dass Abstriche gemacht werden müssen. Dies wurde dann bei der Ausschreibung des Fahrzeugs berücksichtigt. Trotzdem ergab das erste Submissionsergebnis einen Betrag, der weit über den ursprünglich kalkulierten Kosten lag. Deswegen wurde diese Ausschreibung aufgehoben und erneute Angebote eingeholt. Diese liegen nunmehr mit Fahrgestell und Aufbau bei insgesamt rund 130.000 Euro.
Bei einer Beratung im Gemeinderat wurde deutlich, dass es vor dem Hintergrund der sich dramatisch entwickelnden Finanzlage schwierig ist, die zusätzlich entstandene Deckungslücke bei den Eigenmitteln in der Größenordnung von rund 52.000 Euro zu schließen. Dabei wurde in jener Sitzung aus dem Gemeinderat der Vorschlag unterbreitet, dass diese zusätzlich notwendigen Mittel über eine Anhebung der Grundsteuer aufgebracht werden könnten. Hierbei wurde insbesondere an die Grundsteuer B gedacht, welche von den Eigentümern bebauter Grundstücke oder Baugrundstücken bezahlt wird.
Von der Verwaltung wurde vorgetragen, dass derzeit der Hebesatz bei der Grundsteuer B bei 360 v. H.. liegt. Im Haushaltsplan 2010 ist daraus ein Steueraufkommen von rund 292.000 Euro zu erwarten. Würde man diese Grundsteuer um 10 %-Punkte (von 360 auf 370 v. H.) erhöhen, ergäbe dies Mehreinnahmen von rund 8.100 Euro. Die Verwaltung schlug deshalb vor, zur Finanzierung des Eigenanteils des Feuerwehrfahrzeugs die Grundsteuer B mit Wirkung vom 01.01.2011 anzuheben. Die Höhe sollte der Gemeinderat in der Beratung festlegen.
Darüber wurde im Ratsgremium diskutiert. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde sodann konkret vorgeschlagen, zu Finanzierung des Eigenanteils an der Beschaffung des Feuerwehrautos den Hebesatz der Grundsteuer B von bisher 360 v. H. mit Wirkung vom 01. Januar 2011 auf 400 v. H. anzuheben.
Darüber wurde unterschiedlich diskutiert. Von Seiten der Verwaltung wurde aufgezeigt, dass eine solche Erhöhung zum Beispiel beim Anwesen des Bürgermeisters die jährliche Grundsteuer um rund 41,-- Euro erhöhe; bei einem anderen Einfamilienhaus in Laufen würde diese Erhöhung rund 48,-- Euro pro Jahr bedeuten.
Einige Gemeinderäte sprachen sich dafür aus, die Erhöhung moderater vorzunehmen und die Finanzierung der Eigenmittel auf mehrere Jahre zu verteilen. Letztendlich kam der Gemeinderat in seiner Beschlussfassung bei 9 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen zum Ergebnis, die Grundsteuer ab 2011 von 360 v. H. auf dann 400 v. H. zu erhöhen. Von der Verwaltung wurde noch darauf hingewiesen, dass es dem Gemeinderat obliege, jährlich über die Höhe diese Steuer zu entscheiden.
Die förmliche Festsetzung dieser Steuererhöhung muss aus rechtlichen Gründen noch in der Haushaltssatzung für das Jahr 2011 verankert werden.
Nachdem dieser Beschluss zur Finanzierung der Eigenmittel gefasst war, konnte das Ratsgremium über die Auftragsvergabe für das Feuerwehrfahrzeug beschließen.
Die Auswertung der eingegangenen Angebote ergab folgendes Bild:
a) für das Fahrgestell:
Firma Mercedes Angebotspreis 56.647,81 Euro einschl. MWST
Firma Iveco Angebotspreis 58.425,43 Euro einschl. MWSt.
Der Auftrag wurde einstimmig an den günstigsten Bieter, die Firma Mercedes, erteilt.
b) für den Aufbau:
Firma Hensel Angebotspreis 73.162,39 Euro einschl. MWSt.
Firma Iveco Angebotspreis 94.049,27 Euro einschl. MWSt.
Der Auftrag wurde einstimmig an den günstigsten Bieter, die Firma Hensel, erteilt.
Wie von der Verwaltung mitgeteilt wurde, werden solche Spezialfahrzeuge als Sonderanfertigung hergestellt. Deshalb ist nicht vor Jahresende mit der Auslieferung des Fahrgestells an den Hersteller des Aufbaus zu rechnen. Auslieferung des kompletten Fahrzeugs wird voraussichtlich im Frühjahr 2011 sein.
Tempo 20 im Brühl
Viele Bürgerinnen und Bürger haben bereits bemerkt, dass in der vergangenen Woche in der Straße Im Brühl eine Tempo-20-Beschilderung eingeführt wurde. Diese Beschilderung wurde vorübergehend angebracht, um insbesondere dem Schwerlastverkehr, der derzeit zum Rückhaltebecken Fliederbach durch den Ort rollt, eine weitere Verlangsamung vorzugeben. Beim Rückhaltebecken wird derzeit der neue Damm aufgebracht. Dafür ist es erforderlich, dass sehr viel Material von auswärts dorthin gebracht wird. Die Maßnahme wurde angeordnet, um eine übermäßige Belastung für die Straße und vor allem auch für die Bewohner Im Brühl zu vermeiden. Nach Beendigung der Baumaßnahme wird wieder die Tempo-30-Regelung eingeführt.
Verbot von Wasserentnahmen aus dem Bach
Aufgrund der derzeit anhaltenden extremen Trockenheit hat das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald als Untere Wasserbehörde eine Allgemeinverfügung für das Verbot von Wasserentnahmen von Bachwasser erlassen.
Wir wollen nochmals darauf hinwiesen, dass die Entnahme von Wasser aus dem Bach mittels elektrischer Pumpen generell verboten ist.
Verstöße werden polizeilich geahndet.
Wir bitten um Beachtung.
Stadtverwaltung Sulzburg
Mitteilungsblatt macht Urlaub
In der Zeit vom 09. bis 22. August 2010 (32. und 33. Kalenderwoche) erscheint kein Mitteilungsblatt.
Am Mittwoch, 25. August 2010 erscheint dann wieder ein Mitteilungsblatt und der Redaktionsschluss für dieses Mitteilungs- blatt ist am Freitag, 20. August 2010,
11.00 Uhr.
Wir bitten um Beachtung!
Stadtverwaltung Sulzburg
Achtung Waldbrandgefahr
Das Innenministerium hat vor erhöhter Waldbrandgefahr wegen Hitze und Trockenheit gewarnt. "Eine kleine Unachtsamkeit wie eine Glasscherbe oder ein im hohen Gras geparktes Auto mit erhitztem Katalysator kann dann schon genügen, um einen Flächenbrand zu entfachen", sagte Landesbranddirektor Hermann Schröder in Stuttgart.
Er erinnerte an die Regeln, die bei Spaziergängen im Wald eingehalten werden müssen:
- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
- Offenes Feuer ist nur an offiziell und fest eingerichteten Feuerstellen an Grillplätzen erlaubt. Bei besonders hoher Waldbrandgefahr können die örtlichen Forstämter auch dort das Feuermachen untersagen.
- Grillen im Wald ist auch auf mitgebrachten Grillgeräten verboten.
- Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Bei der momentanen Trockenheit sollte auch auf Wiesen auf offenes Feuer verzichtet werden. Auch an erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollkommen gelöscht werden.
- Herumliegende Glasflaschen und -scherben können durch den Brennglaseffekt schnell einen Brand verursachen. Sie haben im Wald nichts verloren und müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
Wir bitten um Beachtung !
Ihre Stadtverwaltung
Wespen und Hornissen-Beseitigung
Hin und wieder erreichen uns Anfragen und Anrufe zu Wespen- bzw. Hornissenbeseitigungen.
Hierzu dürfen wir darauf hinweisen, das Hornissen und einige Wespengattungen unter dem besonderen Artenschutz stehen und nur nach vorheriger behördlicher Genehmigung vernichtet werden dürfen.Dies hat zur Folge, dass die örtliche Feuerwehr solche Einsätze nicht übernehmen kann.
Bei entsprechenden Problemen bitten wir deshalb Kontakt mit einer der nachstehenden Fachfirmen aufzunehmen, welche für die Beseitigung oder Umsetzung zugelassen sind:
- ProWespe, Herr Loyal, Tel.: 0761/4562832 oder 0179/7671992, www.pro-wespe.de
- Lotz Hygiene-Service, Andreas Lotz, Tel.: 0761/1377167 oder 07633/14672, www.lotz-hygiene.de
Abgabe von Schnittgut auf dem Schnittgutplatz
In den letzten Wochen häufen sich die Beschwerden darüber, dass Schnittgut beim Schnittgutplatz widerrechtlich, dass heißt außerhalb der Öffnungszeiten neben dem Platz oder über den Zaun entsorgt wird. Wir geben wir Ihnen nachstehend nochmals die Öffnungszeiten der Schnittgutstelle bekannt:
Fr. 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Sa. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Wir bitten dringend darum, die Öffnungszeiten zu beachten und das Schnittgut ordnungsgemäß abzugeben.
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