Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG, § 55 RStV

Verantwortlich für den Inhalt:

Stadt Sulzburg
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Vertretungsberechtigt

Bürgermeister Dirk Blens
Hauptstraße 60
79295 Sulzburg
Telefon: +49 (0) 7634/5600 - 0
Telefax: +49 (0) 7634/5600 - 50
E-Mail: stadt@sulzburg.de
Umsatzsteuer-ID: DE 142 214828

Aufsichtsbehörde

Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Stadtstraße 2
79104 Freiburg i.Br.
Telefon: 0761 2187-0
Telefax: 0761 2187-9999
E-Mail: poststelle@lkbh.de

Hinweise zur Online-Streitbeilegung:

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) finden Sie hier: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Konzeption, Design und Realisation: 

land in sicht AG & Stadt Sulzburg
land in sicht AG 
Brühlmatten 16 
D-79295 Sulzburg 
Telefon: +49 (0) 7634/56956 - 0 
Telefax: +49 (0) 7634/56956 - 99 
E-Mail: info@land-in-sicht.de 
Internet: www.land-in-sicht.de

Content Management System:

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Haftungshinweis:

Trotz sorgfälltiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Die Stadt greift bei Veranstaltungshinweisen auf Texte der jeweiligen Veranstalter zurück. Für den Inhalt dieser übermittelten Texte sind ausschließlich die Veranstalter verantwortlich.

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag (Herausgegeben vom DEHOGA)

  1. Wird ein Zimmer oder eine Ferien-wohnung bereitgestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen. Wir empfehlen die schriftliche Bestätigung von Mieter und Vermieter.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmever-trages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus.
    • Verpflichtung des Gastgebers ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.
    • Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit der Bestellung der Mietsache zu bezahlen.
  3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. Die Einsparung betragen nach Erfahrungssätzen:

    • bei Übernachtung/Frühstück 10 - 20 %
    • bei Übernachtung/Halbpension 30 %
    • bei Übernachtung/Vollpension 40 %

    des Pensionspreises

5. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in An­spruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Sollte eine anderweitige Vergabe des Zimmers nicht möglich gewesen sein, hat der Gast für den Ausfall aufzukommen.

Haftungsausschluss

Alle im Buchungskatalog aufgeführten Angaben beruhen auf den von den Betrieben gelieferten Unterlagen. Für Vollständigkeit, Richtigkeit, Satzfehler etc. wird keine Gewähr übernommen.

Die Tourist-Information tritt nur als Vermittler auf. Der Beherber­gungsvertrag kommt nur zwischen Gast und Vermieter zustande.

Reiserücktrittsversicherung

Der Abschluss einer solchen Versicherung durch den Gast ist für internationale Reisen längst üblich, für nationale Reisen leider immer noch die Ausnahme. Dabei ist sie günstig (ab 9 Euro Vollschutz, Staffelung nach Reisepreis) und erspart dem Gast im Rücktrittsfall von einer gebuchten Reise (Unterkunft) die Stornogebühren und die Ausfallzahlung (Schadensersatz) für den Leistungsträger bzw. Gastgeber. Reiserücktrittsversicherungen können Sie in jedem Reisebüro abschließen – fragen Sie auch gerne bei der Tourist-Information Sulzburg– wir senden Ihnen gerne ein entsprechendes Antragsformular.

Aktuelle Informationen erhalten Sie auch im Internet unter www.elvia.de

Bildnachweis:

Bildarchiv Sulzburg; cmkWerbung; Staudengärtnerei Gräfin von Zeppelin

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