Öffentliche Gemeinderatssitzung 2020-08
Donnerstag, den 17. September 2020, 19:00 Uhr
E i n l a d u n g
Am Donnerstag, den 17. September 2020, 19:00 Uhr
findet in der Schwarzwaldhalle eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
Tagesordnung:
I. Formalien
- Ladung, Anwesenheit, Beschlussfähigkeit
- Benennung von Urkundspersonen
- Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung / Mitteilungen
II. Bürger fragen
III. Vorlagen und Anträge zur Beschlussfassung
TOP III / 1 Informationen nach dem Bürgerentscheid zum Strukturwandel Kinderbetreuung vom 16.08.2020
TOP III / 2 Information zum aktuellen Stand der Neubauarbeiten für das Mehrfamilienwohnhaus (Sozialbau) auf dem Grundstück Flst. Nr. S 490, Brühlmatten der Gemarkung Sulzburg
TOP III / 3 Information zum aktuellen Stand der Erschließungsbauarbeiten beim Neubaugebiet „Alte Schule Laufen / Eichgasse“ in Laufen
TOP III / 4 Information zum aktuellen Stand der Sanierungsarbeiten der durch Brand beschädigten öffentlichen WC-Anlage beim Rathaus
TOP III / 5 Bestellung der ehrenamtlichen Mitglieder des Gemeinsamen Gutachterausschusses „Markgräflerland-Breisgau“ bei der Stadt Müllheim zur Ermittlung von Grundstückswerten und sonstigen Wertermittlungen
hier: Vorschlag des Gemeinderates der Stadt Sulzburg
VI. Mitteilung der Verwaltung
VII. Bürger fragen
VIII. Anfragen und Mitteilungen aus dem Gemeinderat
IX. Genehmigung der Niederschrift
Die Bevölkerung ist zur Sitzung recht herzlich eingeladen.
79295 Sulzburg, den 09.09.2020
gez. Dirk Blens
Hinweise:
- Die Gemeinderatssitzung findet unter Beachtung der vorgegebenen Hygiene und Abstandsregeln statt.
- Der Raum wird gut gelüftet und Desinfektionsmittel steht bereit.
- Die Gemeinderatssitzung ist keine Versammlung, sondern ein Organ im Sinne der Gemeindeordnung und damit Teil der Exekutiven. Das Gremium unterliegt damit nicht den Beschränkungen der Corona-Verordnung wonach aktuell nicht mehr als zwei Menschen zusammenstehen sollen. Allerdings soll dem Rechtsgedanken der Corona-Verordnung, wonach Sozialkontakte möglichst vermieden werden sollen Rechnung getragen werden.
- Aus Gründen der Rechtssicherheit wird hiermit vorsorglich zu einer Notfallsitzung nach § 34 Abs. 2 GemO und zugleich zu einer zweiten Notfallsitzung in gleicher Sache im Anschluss an die erste Sitzung (§ 37 Abs. 3 GemO) für den Fall eingeladen, dass das Ratsgremium in der Sitzung nicht beschlussfähig sein sollte.
- Wir weisen darauf hin, dass sicherheitsbedingt nur eine begrenzte Anzahl an Zuschauern bei der Sitzung zur Sitzung anwesend sein können.
Bleiben Sie gesund.