Öffentliche Gemeinderatssitzung 2020-10
Donnerstag, den 22. Oktober 2020, 19:00 Uhr
E i n l a d u n g
Am Donnerstag, den 22. Oktober 2020, 19:00 Uhr
findet in der Schwarzwaldhalle / Hubert-Baum Stube eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
Tagesordnung:
I. Formalien
- Ladung, Anwesenheit, Beschlussfähigkeit
- Benennung von Urkundspersonen
- Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung / Mitteilungen
II. Bürger fragen
III. Vorlagen und Anträge zur Beschlussfassung
TOP III / 1 Forstbetrieb der Stadt Sulzburg
a) Information über die aktuellen Entwicklungen im Stadtwald und den wirtschaftlichen Verlauf des Forstwirtschaftsjahres 2019 und Ausblick auf 2020
b) Informationen über den Wirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2021
TOP III / 2 Informationen zum Verlauf des Haushaltsjahres 2019 und Ausblick auf das Haushaltsjahr 2020
TOP III / 3 Haushaltsplan 2021: Erste Informationen zu den Eckdaten des Haushaltsplanes und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe der Stadt Sulzburg
TOP III / 4 Information zur Grundlagenermittlung Strukturwandel Kindergärten / Brandverhütungsschau Kindergarten Laufen
TOP III / 5 Information zum Weihnachtsmarkt der Stadt Sulzburg 2020
VI. Mitteilung der Verwaltung
VII. Bürger fragen
VIII. Anfragen und Mitteilungen aus dem Gemeinderat
IX. Genehmigung der Niederschrift
Die Bevölkerung ist zur Sitzung recht herzlich eingeladen.
79295 Sulzburg, den 14.10.2020
gez. Dirk Blens
Hinweise:
- Die Gemeinderatssitzung findet unter Beachtung der vorgegebenen Hygiene und Abstandsregeln statt.
- Der Raum wird gut gelüftet und Desinfektionsmittel steht bereit.
- Die Gemeinderatssitzung ist keine Versammlung, sondern ein Organ im Sinne der Gemeindeordnung und damit Teil der Exekutiven. Das Gremium unterliegt damit nicht den Beschränkungen der Corona-Verordnung wonach aktuell nicht mehr als zwei Menschen zusammenstehen sollen. Allerdings soll dem Rechtsgedanken der Corona-Verordnung, wonach Sozialkontakte möglichst vermieden werden sollen Rechnung getragen werden.
- Aus Gründen der Rechtssicherheit wird hiermit vorsorglich zu einer Notfallsitzung nach § 34 Abs. 2 GemO und zugleich zu einer zweiten Notfallsitzung in gleicher Sache im Anschluss an die erste Sitzung (§ 37 Abs. 3 GemO) für den Fall eingeladen, dass das Ratsgremium in der Sitzung nicht beschlussfähig sein sollte.
- Wir weisen darauf hin, dass sicherheitsbedingt nur eine begrenzte Anzahl an Zuschauern bei der Sitzung zur Sitzung anwesend sein können.
Bleiben Sie gesund.