Öffentliche Gemeinderatssitzung 2020-04
Donnerstag, den 7. Mai 2020, 19:00 Uhr
E i n l a d u n g
Am Donnerstag, den 7. Mai 2020, 19:00 Uhr
findet in der Schwarzwaldhalle eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
Tagesordnung:
I. Formalien
- Ladung, Anwesenheit, Beschlussfähigkeit
- Benennung von Urkundspersonen
- Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung / Mitteilungen
II. Bürger fragen
III. Vorlagen und Anträge zur Beschlussfassung
TOP III / 1 Bebauungsplan „4- Änderung des Bebauungsplanes Salzmatten-Bauerten“ in Sulzburg im beschleunigten Verfahren
a) Information über das beabsichtigte Bebauungsplanverfahren und den Inhalt der Bebauungsvorschriften
b) Billigung des Planentwurfs und Beschluss über die Durchführung der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) i.V.m. § 13 a bzw. b BauGB
TOP III / 2 Allgemeine Information über die Auswirkungen der Coronaepidemie auf die verschiedenen Bereiche das öffentlichen Lebens
TOP III / 3 Wirtschaftliche Folgen der Corona-Pandemie und finanzielle Auswirkungen auf die Stadt Sulzburg
TOP III / 4
a) Erlass von Gebühren für die Kinderbetreuung im städtischen Kindergarten Laufen und die Kernzeitbetreuung in der Ernst-Leitz-Schule Sulzburg für den Monat April 2020
b) Erstattung von Betreuungsgebühren an den freien Träger SOS Kinderdorf Sulzburg für den Kindergarten und die Hort-Betreuung in Sulzburg
TOP III / 5 Strukturwandel im städtischen Kindergarten in Laufen und im Sulzburger Kindergarten
TOP III / 6 Beratung über den Termin zur Öffnung Badestelle Sulzburg
VI. Mitteilung der Verwaltung
VII. Bürger fragen
VIII. Anfragen und Mitteilungen aus dem Gemeinderat
IX. Genehmigung der Niederschrift
Die Bevölkerung ist zur Sitzung recht herzlich eingeladen.
79295 Sulzburg, den 29.04.2019
gez. Dirk Blens
Hinweise:
- Die Gemeinderatssitzung findet unter Beachtung der vorgegebenen Hygiene und Abstandsregeln statt.
- Der Raum wird gut gelüftet und Desinfektionsmittel steht bereit.
- Die Gemeinderatssitzung ist keine Versammlung, sondern ein Organ im Sinne der Gemeindeordnung und damit Teil der Exekutiven. Das Gremium unterliegt damit nicht den Beschränkungen der Corona-Verordnung wonach aktuell nicht mehr als zwei Menschen zusammenstehen sollen. Allerdings soll dem Rechtsgedanken der Corona-Verordnung, wonach Sozialkontakte möglichst vermieden werden sollen Rechnung getragen werden.
- Aus Gründen der Rechtssicherheit wird hiermit vorsorglich zu einer Notfallsitzung nach § 34 Abs. 2 GemO und zugleich zu einer zweiten Notfallsitzung in gleicher Sache im Anschluss an die erste Sitzung (§ 37 Abs. 3 GemO) für den Fall eingeladen, dass das Ratsgremium in der Sitzung nicht beschlussfähig sein sollte.
- Wir weisen darauf hin, dass sicherheitsbedingt nur eine begrenzte Anzahl an Zuschauern bei der Sitzung zur Sitzung anwesend sein können.
Bleiben Sie gesund.