Öffentliche Gemeinderatssitzung 2020-05
Donnerstag, den 28. Mai 2020, 19:00 Uhr
E i n l a d u n g
Am Donnerstag, den 28. Mai 2020, 19:00 Uhr
findet in der Schwarzwaldhalle eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
Tagesordnung:
I. Formalien
- Ladung, Anwesenheit, Beschlussfähigkeit
- Benennung von Urkundspersonen
- Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung / Mitteilungen
II. Bürger fragen
III. Vorlagen und Anträge zur Beschlussfassung
TOP III / 1 Baugebiet „Eichgasse/Alte Schule in Laufen
a) Information über den aktuellen Stand der Erschließungsarbeiten
b) Vergabe des Auftrags zur Lieferung und Verlegung der Straßenbeleuchtungsanlagen
c) Vergabe des Straßennamens der neuen Erschließungsstraße
TOP III / 2 Beratung und Beschlussfassung über die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses „Markgräflerland-Breisgau“ zwischen den Kommunen Auggen, Badenweiler, Bad Krozingen, Breisach am Rhein, Buggingen, Sulzburg, Staufen und der Stadt Müllheim
TOP III / 3 Kinderbetreuung in Sulzburg und Laufen im Monat Mai 2020
a) Erlass von Gebühren für die Kinderbetreuung im städtischen Kindergarten Laufen und die Kernzeitbetreuung in der Ernst-Leitz-Schule Sulzburg für den Monat Mai 2020
b) Erstattung von Betreuungsgebühren an den freien Träger SOS Kinderdorf Sulzburg für den Kindergarten und die Hort-Betreuung in Sulzburg für den Monat Mai 2020
TOP III / 4 Aufhebung der Kindergartenordnung Städtischer Kindergarten Laufen im Zuge des Strukturwandels und Beschluss über die Kindertagesstättenordnung für die städtische Kindertagesstätte Laufen
VI. Mitteilung der Verwaltung
VII. Bürger fragen
VIII. Anfragen und Mitteilungen aus dem Gemeinderat
IX. Genehmigung der Niederschrift
Die Bevölkerung ist zur Sitzung recht herzlich eingeladen.
79295 Sulzburg, den 20.05.2020
gez. Dirk Blens
Hinweise:
- Die Gemeinderatssitzung findet unter Beachtung der vorgegebenen Hygiene und Abstandsregeln statt.
- Der Raum wird gut gelüftet und Desinfektionsmittel steht bereit.
- Die Gemeinderatssitzung ist keine Versammlung, sondern ein Organ im Sinne der Gemeindeordnung und damit Teil der Exekutiven. Das Gremium unterliegt damit nicht den Beschränkungen der Corona-Verordnung wonach aktuell nicht mehr als zwei Menschen zusammenstehen sollen. Allerdings soll dem Rechtsgedanken der Corona-Verordnung, wonach Sozialkontakte möglichst vermieden werden sollen Rechnung getragen werden.
- Aus Gründen der Rechtssicherheit wird hiermit vorsorglich zu einer Notfallsitzung nach § 34 Abs. 2 GemO und zugleich zu einer zweiten Notfallsitzung in gleicher Sache im Anschluss an die erste Sitzung (§ 37 Abs. 3 GemO) für den Fall eingeladen, dass das Ratsgremium in der Sitzung nicht beschlussfähig sein sollte.
- Wir weisen darauf hin, dass sicherheitsbedingt nur eine begrenzte Anzahl an Zuschauern bei der Sitzung zur Sitzung anwesend sein können.
Bleiben Sie gesund.