Öffentliche Gemeinderatssitzung 2020-13
Donnerstag, den 03. Dezember 2020, 19:00 Uhr
E i n l a d u n g
Am Donnerstag, den 03. Dezember 2020, 19:00 Uhr
findet in der Schwarzwaldhalle eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
Tagesordnung:
I. Formalien
- Ladung, Anwesenheit, Beschlussfähigkeit
- Benennung von Urkundspersonen
- Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung / Mitteilungen
II. Bürger fragen
III. Vorlagen und Anträge zur Beschlussfassung
TOP III / 1 Erschließung des Neubaugebietes „Käpellematten“ in Sulzburg/ Antrag auf Grundsatzbeschluss zur Wasserversorgung
TOP III / 2 Erschließungsplanung für die Erschließung des Neubaugebietes „Käpellematten“ in Sulzburg
TOP III / 3 Arbeits- und Auftragsvergaben - Vergabe des Auftrages für die Instandsetzung der Brücke Johann-Daniel-Schöpflin-Weg in Sulzburg
TOP III / 4 Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit im Feuerwehrwesen der Gemeinden Ballrechten-Dottingen, Buggingen, Eschbach, Heitersheim und Sulzburg
TOP III / 5a Einbringung des Haushaltsplanes 2021 – Kernhaushalt
TOP III / 5b Einbringung des Haushaltsplanes 2021 - Eigenbetrieb Wasserversorgung: Information über den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021
TOP III / 5c Einbringung des Haushaltsplans 2021 - Eigenbetrieb Breitbandversorgung: Information über den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021
TOP III / 6 Eigenbetrieb Wasserversorgung Kalkulation der Wassergebühren für das Wirtschaftsjahr 2021
TOP III / 7 Abwasserbeseitigung
a. Beschluss über die Abwassergebühren für die Haushaltsjahre 2021 und 2022
b. Änderung der Satzung
VI. Mitteilung der Verwaltung
VII. Bürger fragen
VIII. Anfragen und Mitteilungen aus dem Gemeinderat
IX. Genehmigung der Niederschrift
Die Bevölkerung ist zur Sitzung recht herzlich eingeladen.
79295 Sulzburg, den 25.11.2020
gez. Dirk Blens
Hinweise:
- Die Gemeinderatssitzung findet unter Beachtung der vorgegebenen Hygiene und Abstandsregeln statt.
- Der Raum wird gut gelüftet und Desinfektionsmittel steht bereit.
- Die Gemeinderatssitzung ist keine Versammlung, sondern ein Organ im Sinne der Gemeindeordnung und damit Teil der Exekutiven. Das Gremium unterliegt damit nicht den Beschränkungen der Corona-Verordnung wonach aktuell nicht mehr als zwei Menschen zusammenstehen sollen. Allerdings soll dem Rechtsgedanken der Corona-Verordnung, wonach Sozialkontakte möglichst vermieden werden sollen Rechnung getragen werden.
- Aus Gründen der Rechtssicherheit wird hiermit vorsorglich zu einer Notfallsitzung nach § 34 Abs. 2 GemO und zugleich zu einer zweiten Notfallsitzung in gleicher Sache im Anschluss an die erste Sitzung (§ 37 Abs. 3 GemO) für den Fall eingeladen, dass das Ratsgremium in der Sitzung nicht beschlussfähig sein sollte.
- Wir weisen darauf hin, dass sicherheitsbedingt nur eine begrenzte Anzahl an Zuschauern bei der Sitzung zur Sitzung anwesend sein können.
Bleiben Sie gesund.