Öffentliche Gemeinderatssitzung 2021-01
Donnerstag, den 14. Januar 2021, 19:00 Uhr
E i n l a d u n g
Am Donnerstag, den 14. Januar 2021, 19:00 Uhr
findet in der Schwarzwaldhalle eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
Tagesordnung:
I. Formalien
- Ladung, Anwesenheit, Beschlussfähigkeit
- Benennung von Urkundspersonen
- Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung / Mitteilungen
II. Bürger fragen
III. Vorlagen und Anträge zur Beschlussfassung
TOP III / 1 Information über den aktuellen Stand der Arbeiten für den Neubau des Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Flst. Nr. S 490, Brühlmatten in Sulzburg
TOP III / 2 Vorlage des Rechenschaftsberichts und förmliche Feststellung der Jahresrechnung für 2019
TOP III / 3 Eigenbetrieb Wasserversorgung: Beschlussfassung über den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019
TOP III / 4 Eigenbetrieb Breitbandversorgung: Beschlussfassung über den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019
TOP III / 5 Informationen über den Verlauf des Haushaltsjahres 2020 (Sachvortrag)
TOP III / 6 Beratung über den Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2021
TOP III / 7 Eingegangene Einzelspenden vom 16. Juli 2020 bis 06. Januar 2021
TOP III / 8 Formaler Beschluss über die Beteiligungsverhältnisse an der "badenova AG & Co. KG"
TOP III / 9 Einführung einer digitalen Belegarchivierung im Rechnungsamt der Stadt Sulzburg
VI. Mitteilung der Verwaltung
VII. Bürger fragen
VIII. Anfragen und Mitteilungen aus dem Gemeinderat
IX. Genehmigung der Niederschrift
Die Bevölkerung ist zur Sitzung recht herzlich eingeladen.
79295 Sulzburg, den 05.01.2021
gez. Dirk Blens
Hinweise:
- Die Gemeinderatssitzung findet unter Beachtung der vorgegebenen Hygiene und Abstandsregeln statt.
- Der Raum wird gut gelüftet und Desinfektionsmittel steht bereit.
- Die Gemeinderatssitzung ist keine Versammlung, sondern ein Organ im Sinne der Gemeindeordnung und damit Teil der Exekutiven. Das Gremium unterliegt damit nicht den Beschränkungen der Corona-Verordnung wonach aktuell nicht mehr als zwei Menschen zusammenstehen sollen. Allerdings soll dem Rechtsgedanken der Corona-Verordnung, wonach Sozialkontakte möglichst vermieden werden sollen Rechnung getragen werden.
- Aus Gründen der Rechtssicherheit wird hiermit vorsorglich zu einer Notfallsitzung nach § 34 Abs. 2 GemO und zugleich zu einer zweiten Notfallsitzung in gleicher Sache im Anschluss an die erste Sitzung (§ 37 Abs. 3 GemO) für den Fall eingeladen, dass das Ratsgremium in der Sitzung nicht beschlussfähig sein sollte.
- Wir weisen darauf hin, dass sicherheitsbedingt nur eine begrenzte Anzahl an Zuschauern bei der Sitzung zur Sitzung anwesend sein können.
Bleiben Sie gesund.