Wahlberechtigte erhalten Wahlbenachrichtigung bis zum 15. Februar 2026
Im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte erhalten spätestens bis zum 15. Februar 2026 eine Wahlbenachrichtigung.
Ins Wählerverzeichnis eingetragen ist, wer am 08. Dezember 2025 bei der Meldebehörde der Stadt Sulzburg gemeldet war.
Wer bis zum 15. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Stadt Sulzburg wird in der Zeit vom 16. Februar bis 20. Februar 2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus in Sulzburg (ebenerdiger Zugang auf der Rückseite) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Umzug
Im Falle eines Umzugs ist der Zeitpunkt der Ummeldung entscheidend dafür, in welches Wählerverzeichnis sie eingetragen werden. Menschen, die zwischen dem 42. und dem 21. Tag vor der Wahl (also zwischen dem 25. Januar und dem 15. Februar 2026) innerhalb Baden-Württembergs umziehen, müssen bei der neuen Gemeinde die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen. Nur so können sie bei der Landtagswahl auch ihre Stimme abgeben.
Kontakt
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Tel. Telefonnummer: 07634/5600-31 oder E-Mail


