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Stadt Sulzburg

Vordrucke, Erlasse, Richtlinien, Vorschriften

Für die Verfahren der Landesbauordnung müssen verschiedene Vordrucke ausgefüllt werden. Meist geschieht dies durch die Architektin oder den Architekt. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen stellt die Vordrucke unter dem unten stehenden Link zur Verfügung. Die Dokumente sind – falls nötig – auch digital ausfüllbar.

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Antrag Grundbuchauszüge

Die im Rahmen der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg eingerichteten Grundbucheinsichtsstellen haben gegenüber den früheren Grundbuchämtern bei den Bezirksnotariaten bzw. bei den Kommunen eingeschränkte Zuständigkeiten. Bei den Einsichtsstellen kann nur Einsicht genommen bzw. ein Grundbuchauszug erteilt werden und auch das nur, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.

Für alle andere Anliegen, wie etwa die Eintragung von

  • Eigentumsumschreibungen
  • Grundschulden
  • Hypotheken
  • Grunddienstbarkeiten
  • Vormerkungen
  • usw.

sind ausschließlich die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten zuständig.

Um Einsicht bzw. einen Auszug zu beantragen füllen Sie bitte folgendes Formular aus und senden Sie es der Stadtverwaltung Sulzburg zu:

Für andere Anliegen ist das Amtsgericht Emmendingen, Grundbuchamt, Liebensteinstraße 2, 79312 Emmendingen zuständig.

http://www.sulzburg.de//leben-wohnen/bauen/dokumente-rund-ums-bauercht