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Stadt Sulzburg

Im Detail

Als Naturdenkmal können sowohl Einzelgebilde wie landschaftsprägende Bäume, Felsen oder Höhlen als auch naturschutzwürdige Flächen bis zu fünf Hektar Größe wie kleinere Wasserflächen, Moore oder Heiden ausgewiesen werden. Der Schutzstatus der flächenhaften Naturdenkmale ist mit dem eines Naturschutzgebietes vergleichbar: Naturdenkmäler dürfen nicht verändert werden. 

Insgesamt gibt es im Land über 14.000 Naturdenkmale. Die Ausweisung von Naturdenkmalen erfolgt durch die unteren Naturschutzbehörden per Rechtsverordnung.

http://www.sulzburg.de//leben-wohnen/bauen/naturdenkmale