Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplans und örtlicher Bauvorschriften „Bahnhofplatz“
Der Gemeinderat der Stadt Sulzburg hat am 13.02.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Bahnhofplatz“ aufzustellen.
Der Planbereich umfasst die Grundstücke Flst. Nrn.991, 991/1, 992, 993 sowie 994 und wird begrenzt durch:
- ein bebautes Grundstück im Norden,
- die „Bad-Krozinger-Straße“ im Nordosten,
- die Straße „Bahnhofplatz“ im Südosten und
- durch bebaute Grundstücke, einem Wegegrundstück und die Straße „Bahnhofplatz“ im Südwesten.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 13.02.2025 (ohne Maßstab). Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Ziele und Zwecke der Planung
In Sulzburg herrscht nach wie vor eine große Nachfrage der ortsansässigen Bevölkerung insbesondere an Wohnraum im Geschossbau. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, soll nun der Bereich „Bahnhofplatz“ als zeitgemäßes Wohngebiet entwickelt werden. Dieser Bereich bietet sich für eine solche Bebauung an, da die verkehrliche Erschließung über die bereits bestehenden Straßen „Bad-Krozinger-Straße“ und „Bahnhofsplatz“ in ökonomischer Weise gesichert ist. Zudem sprechen für den Standort die ideale Lage im bebauten Innenbereich mit einer fußläufigen Beziehung entlang des Sulzbachs zur nahen gelegenen historischen Altstadt mit den vorhandenen Infrastruktureinrichtungen.
Geplant ist, das Gebiet in zwei Entwicklungsabschnitten zu realisieren. Hierzu wird für einen ersten Bauabschnitt ein Bieterverfahren durchgeführt, um insbesondere unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten ein bestmögliches hochbauliches Konzept zu erhalten. Intergiert in das Gesamtkonzept wird ein Spielplatz und die heute schon bestehende Fußwegeverbindung zwischen dem „Erlenweg“ im Westen und dem „Neubergweg“ im Osten.
Zur planungsrechtlichen Sicherung dieser Planung wird es notwendig, einen Bebauungsplan mit aktuell folgenden Einzelzielen aufzustellen:
- Nachhaltige und ressourcenschonende Entwicklung eines Wohngebietes im zentralen Innenstadtbereich von Sulzburg im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden
- Bereitstellung von barrierefreiem und attraktivem Wohnraum im Geschossbau für unterschiedliche Nutzer mit einem Mix an unterschiedlichen Wohnungsgrößen
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter den gegebenen Rahmenbedingungen
- Ökonomische Erschließung über die bereits vorhandenen öffentlichen Erschließungsstraßen („Bad-Krozinger-Straße“ und „“Bahnhofplatz“)
- Entwicklung eines Parkraumkonzeptes mit oberirdischen Stellplätzen
- Schaffung von gemeinschaftlichen und begrünten Freiräumen (Spielplatz, Gemeinschaftsgärten) mit hoher Aufenthaltsqualität und attraktiven Wegeverbindungen
- Zeitgemäße und nachhaltige Gestaltung der Gebäude
- Berücksichtigung insbesondere artenschutzrechtlicher und bodenschutzrechtlicher Belange
Sulzburg, den 26.02.2025
gez.
Der Bürgermeister
Dirk Blens