Neuerungen des Namensrechts zum 1. Mai 2025
Neuerungen des Namensrechts
Zum 1. Mai 2025 tritt das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts in Kraft.
Die Neuregelung erleichtert die Änderung des Familiennamens und erweitert die Wahlmöglichkeiten. Ehegatten und Kinder können künftig echte Doppelnamen führen. Es kann ein aus beiden Familiennamen gebildeter Doppelname gewählt werden, der auch Geburtsname gemeinsamer Kinder werden kann. Auch bei Scheidung der Eltern wird die Namensänderung des Kindes erleichtert.
Der Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg e.V. bietet zwei Erklärvideos an, in denen die Änderungen erklärt werden.





