Aufstellungsbeschluss und Veröffentlichung des Vorentwurfs des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „2. Erweiterung Campingplatz Sulzbachtal“
Aufstellungsbeschluss und Veröffentlichung des Vorentwurfs des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „2. Erweiterung Campingplatz Sulzbachtal“
Der Gemeinderat der Stadt Sulzburg hat am 13.11.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „2. Erweiterung Sulzbachtal“ aufzustellen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplans „2. Erweiterung Campingplatz Sulzbachtal“ und den Vorentwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die Frühzeitige Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Ziele und Zwecke der Planung
Der Camping Sulzbachtal ist ein familiengeführtes Unternehmen und ist als einer der beliebtesten Campingplätze in der Ferienregion Südschwarzwald bekannt. Er liegt in attraktiver Lage mitten im Markgräflerland am Ausgang des Sulzbachtales zwischen Freiburg und Basel. Zahlreiche Wanderwege starten direkt am Campingplatz in die Weinberge oder in das Sulzbachtal mit der nahe gelegenen Stadt Sulzburg.
Der Betrieb hat sich in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt und stößt mittlerweile an seine Kapazitätsgrenzen. Das bestehende Angebot an Campingplätzen soll nun u.a. durch ein „Iglu Camp“ und Premium Stellplätze mit eigenem Sanitärbereich erweitert werden. Vor diesem Hintergrund plant der Eigentümer in Abstimmung mit der Stadt Sulzburg, den bestehenden Campingplatz nach Südwesten zu vergrößern. Dieser Bereich bietet sich für eine Erweiterung in idealer Weise an, da die Erschließung in ökonomischer Weise über das interne Wegesystem erfolgen kann und sich das Grundstück in eigenem Besitz befindet.
Für die geplante Erweiterung, welche im Zusammenhang mit der Gesamtentwicklung des Betriebs steht, wird es notwendig, einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser grenzt unmittelbar an den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Neubau Campingplatz im Gewann „Kuttelacker“ aus dem Jahr 2002 an, der den Kernbereich des heutigen Campingplatzes bildet. Eine erste Erweiterung nach Nordwesten auf Ballrechten-Dottinger Gemarkung für Zeltplätze erfolgte im Jahr 2014.
Schon im Rahmen der Flächennutzungsplanfortschreibung des Gemeindeverwaltungs-verbands Müllheim-Badenweiler im Jahr 2005 hat sich der Gemeinderat der Stadt Sulzburg mit einer zukünftigen Entwicklung des Campingplatzes auseinandergesetzt. Vor diesem Hintergrund wurde der jetzige Erweiterungsbereich als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Camping“ dargestellt. Insofern ist der vorliegende Bebauungsplan aus den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans entwickelt.
Der Gemeinderat der Stadt Sulzburg unterstützt dieses Vorhaben ausdrücklich, da der Campingplatz Sulzbachtal für die Stadt eine bedeutende Rolle insbesondere im Hinblick auf den Tourismus einnimmt.
Nach derzeitigem Stand werden durch die Aufstellung des Bebauungsplans folgende Einzelziele verfolgt:
- Nachhaltige Sicherung und Erweiterung eines Campingplatzbetriebs im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden
- Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen
- Förderung des Tourismus in der Ferienregion Südlicher Schwarzwald
- Berücksichtigung natur- und artenschutzrechtlicher Belange
Der Planbereich wird begrenzt:
- Im Südwesten durch ein Wege- bzw. Straßengrundstück (Kuttelgasse)
- Im Nordwesten durch ein unbebautes Grundstück
- Im Nord- und Südosten durch das bestehende Campingplatzareal
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 13.11.2025. Der Planbereich ist dem folgenden Kartenausschnitt zu entnehmen:
Der Bebauungsplan „2. Erweiterung Campingplatz Sulzbachtal“ wird im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung sowie dem Umweltbericht (Scopingpapier) und der artenschutzrechtlichen Untersuchung (vorläufige Zusammenfassung) vom
19.01.2026 bis einschließlich 20.02.2026 (Veröffentlichungsfrist)
auf der Homepage der Stadt Sulzburg unter folgendem Pfad im Internet veröffentlicht.
https://www.sulzburg.de/rathaus-service/neues-aus-sulzburg/oeffentliche-bekanntmachungen/
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch beim Bauamt im Rathaus der Stadt Sulzburg, Hauptstraße 60, 79295 Sulzburg während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen beim Bauamt im Rathaus der Stadt Sulzburg, Hauptstraße 60, 79295 Sulzburg abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (z.B. an die Mailadresse stadt(@)sulzburg.de) übermittelt werden; können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Sulzburg, den 14.01.2026
Der Bürgermeister
Dirk Blens





