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Stadt Sulzburg

Hinweis zur Hundesteuerpflicht

Artikel vom 06.07.2023

Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, der Stadt schriftlich anzuzeigen.

Bei der Festsetzung der Hundesteuer vertraut die Stadt auf die Angaben und Ehrlichkeit ihrer Bürger, sodass eine gerechte Besteuerung aller in Sulzburg gehaltenen Hunde erfolgen kann.

Beachten Sie bitte, dass ihr Hund außerhalb Ihrer Wohnung oder Grundbesitzes die Hundesteuermarke am Halsband trägt. Innerorts sind, nach §10 Abs. 3 Polizeiverordnung, Hunde an der Leine zu führen. Dies gilt auch für Grünanlagen wie zum Beispiel den Kurpark.

Falls Sie einen oder mehrere Hunde halten und diese(n) bislang nicht angemeldet haben, sind sie verpflichtet dies unverzüglich nachzuholen.

Das Formular für die Anmeldung zur Hundesteuer gibt es auf dem Rathaus oder auf unserer Homepage. Bitte denken Sie daran eine Kopie des Impfpasses beizufügen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Zuwiderhandeln gegen diese Meldepflicht eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

http://www.sulzburg.de//rathaus-service/neues-aus-sulzburg/oeffentliche-bekanntmachungen